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   VG Trier, 03.11.2021 - 10 K 2696/21.TR   

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VG Trier, 03.11.2021 - 10 K 2696/21.TR (https://dejure.org/2021,74008)
VG Trier, Entscheidung vom 03.11.2021 - 10 K 2696/21.TR (https://dejure.org/2021,74008)
VG Trier, Entscheidung vom 03. November 2021 - 10 K 2696/21.TR (https://dejure.org/2021,74008)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 4 Abs 1
    El Salvador: Subsidiärer Schutz wegen Gefahr durch Bandenkriminalität; kein interner Schutz verfügbar

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Trier, 03.11.2021 - 10 K 2696/21
    Hiernach ist die Furcht vor einem ernsthaften Schaden begründet, wenn dem Ausländer die genannten Gefahren aufgrund der in seinem Herkunftsland gegebenen Umstände in Anbetracht seiner individuellen Lage tatsächlich, d.h. mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit, drohen (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2011 - 10 C 25.10 -, juris m.w.N und Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 -, juris).

    Der Wahrscheinlichkeitsmaßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 - und vom 1. Juni 2011 - 10 C 25.10 -, jeweils juris) setzt dabei voraus, dass bei einer zusammenfassenden Würdigung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhalts die für einen ernsthaften Schaden sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deshalb gegenüber den dagegensprechenden Tatsachen überwiegen.

    Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor einem ernsthaften Schaden hervorgerufen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013, a.a.O.).

  • BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10

    Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der

    Auszug aus VG Trier, 03.11.2021 - 10 K 2696/21
    Hiernach ist die Furcht vor einem ernsthaften Schaden begründet, wenn dem Ausländer die genannten Gefahren aufgrund der in seinem Herkunftsland gegebenen Umstände in Anbetracht seiner individuellen Lage tatsächlich, d.h. mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit, drohen (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2011 - 10 C 25.10 -, juris m.w.N und Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 -, juris).

    Der Wahrscheinlichkeitsmaßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 - und vom 1. Juni 2011 - 10 C 25.10 -, jeweils juris) setzt dabei voraus, dass bei einer zusammenfassenden Würdigung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhalts die für einen ernsthaften Schaden sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deshalb gegenüber den dagegensprechenden Tatsachen überwiegen.

  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Trier, 03.11.2021 - 10 K 2696/21
    Dieser Zumutbarkeitsmaßstab geht über das Fehlen einer im Rahmen des § 60 Abs. 7 Satz 1 und 2 AufenthG beachtlichen existenziellen Notlage hinaus (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 10 C 15.12 -, juris; Urteil vom 29. Mai 2008 - 10 C 11.07 -, juris).
  • BVerwG, 29.05.2008 - 10 C 11.07

    Abschiebungsverbot; Asyl; Aufklärungspflicht; Beweisantrag; Einreiseerlaubnis;

    Auszug aus VG Trier, 03.11.2021 - 10 K 2696/21
    Dieser Zumutbarkeitsmaßstab geht über das Fehlen einer im Rahmen des § 60 Abs. 7 Satz 1 und 2 AufenthG beachtlichen existenziellen Notlage hinaus (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 10 C 15.12 -, juris; Urteil vom 29. Mai 2008 - 10 C 11.07 -, juris).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz;

    Auszug aus VG Trier, 03.11.2021 - 10 K 2696/21
    Diese Beweiserleichterung in Gestalt einer widerleglichen tatsächlichen Vermutung setzt aber auch im Rahmen des subsidiären Schutzes voraus, dass ein innerer Zusammenhang zwischen dem vor der Ausreise erlittenen oder damals unmittelbar drohenden Schaden und dem befürchteten künftigen Schaden besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 4.09 -, juris; BayVGH, Urteil vom 26. April 2018 - 20 B 17.30947 -, juris).
  • VGH Bayern, 26.04.2018 - 20 B 17.30947

    Subsidiärer Schutz für somalischen Staatsangehörigen

    Auszug aus VG Trier, 03.11.2021 - 10 K 2696/21
    Diese Beweiserleichterung in Gestalt einer widerleglichen tatsächlichen Vermutung setzt aber auch im Rahmen des subsidiären Schutzes voraus, dass ein innerer Zusammenhang zwischen dem vor der Ausreise erlittenen oder damals unmittelbar drohenden Schaden und dem befürchteten künftigen Schaden besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 4.09 -, juris; BayVGH, Urteil vom 26. April 2018 - 20 B 17.30947 -, juris).
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